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   BVerwG, 28.03.2000 - 7 B 19.00   

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https://dejure.org/2000,10086
BVerwG, 28.03.2000 - 7 B 19.00 (https://dejure.org/2000,10086)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2000 - 7 B 19.00 (https://dejure.org/2000,10086)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2000 - 7 B 19.00 (https://dejure.org/2000,10086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Enteignung als Schädigungsmaßnahme - Versäumung der Inanspruchnahme von Grundstücken - Vorliegen einer unlauteren Machenschaft durch die Lagalisierung einer Enteignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 12.09.2008 - 8 B 62.08

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Beurteilung der "Gemeinsamen Anweisung"

    Hiervon zu unterscheiden ist der Fall, dass die Enteignung zum Zeitpunkt der Durchführung der Baumaßnahmen auf der Grundlage des damaligen DDR-Rechts nicht zu verwirklichen war (Beschlüsse vom 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12 und vom 2. März 2004 - BVerwG 7 B 35.03 - juris; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113).

    Im Hinblick auf eine versehentlich unterbliebene Aufbauenteignung, die 13 Jahre später nachgeholt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass unter dem Blickwinkel der Willkür die Durchführung einer Enteignung, die der nachträglichen Fehlerkorrektur dient, offenkundig anders zu beurteilen ist als die mit einer Enteignung beabsichtigte Verfestigung einer "materiellen" Gesetzwidrigkeit (Beschluss vom 28. März 2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.04.2008 - 8 B 108.07

    Machtmissbrauch bei fehlender Verwirklichung einer Enteignung zum Zeitpunkt der

    Es handelt sich insoweit um eine nachträgliche Fehlerkorrektur, die eine entstandene "formelle" Gesetzwidrigkeit nachträglich beseitigen soll (vgl. Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 348 f.; Beschlüsse vom 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12 und vom 5. Februar 2003 - BVerwG 7 PKH 4.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 27).

    Es handelt sich insoweit um eine nachträgliche Fehlerkorrektur, die eine entstandene "formelle" Gesetzeswidrigkeit nachträglich beseitigen soll (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113; Beschlüsse vom 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12 und vom 5. Februar 2003 - BVerwG 7 PKH 4.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 27).

  • VG Cottbus, 20.06.2007 - 1 K 1599/04

    In Zusammenhang mit dem Bau der Talsperre Spremberg enteignete Grundstücke

    Diese Voraussetzungen können vorliegen, wenn eine dem materiellen Recht entsprechende Enteignung im Zeitpunkt des Eigentumszugriffs nach der Rechtsordnung der DDR nicht möglich war und die nachträgliche Inanspruchnahme des Grundstücks zu dem Zweck erfolgt, in der Vergangenheit aus staatlichen Mitteln getätigte Investitionen in das Grundstück zu sichern; hingegen lässt die "formelle Fehlerkorrektur" einer seinerzeit zwar möglichen, aber versehentlich unterbliebenen Enteignung nicht auf unlautere Machenschaften schließen (etwa BVerwG, Beschl. v. 19. Juli 2005 - BVerwG 8 B 41.05 -, sow. ers. n. v.; v. 2. März 2004 - BVerwG 7 B 35.03 -, zit. nach juris; v. 5. Februar 2003 - 7 PKH 4.02 -, Bh 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 27; v. 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 -, Bh 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12; Urt. v. 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Bh 428 § 1 VermG Nr. 113).
  • BVerwG, 05.02.2003 - 7 PKH 4.02

    Rechtsmittel

    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass die Enteignung eines Grundstücks erst nach der Durchführung der Baumaßnahmen allein noch keinen Machtmissbrauch darstellt, wenn eine Enteignung zur Durchführung der Baumaßnahmen zum damaligen Zeitpunkt nach DDR-Recht zulässig gewesen wäre; es handelt sich insoweit um eine nachträgliche Fehlerkorrektur, die eine entstandene "formelle" Gesetzeswidrigkeit nachträglich beseitigen soll (Urteil vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 25.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 348 f.; Beschluss vom 28. März 2000 BVerwG 7 B 19.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12).
  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
    Es handelt sich insoweit um eine nachträgliche Fehlerkorrektur, die eine entstandene "formelle" Gesetzwidrigkeit nachträglich beseitigen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 -, juris Rn. 6 u. Beschl. v. 05. Februar 2003 - BVerwG 7 PKH 4.02 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 04. April 2008 - 8 B 108.07 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 02.03.2004 - 7 B 35.03

    Nachträgliche Inanspruchnahme eines Grundstücks zum Zweck der Sicherung in der

    Es handelt sich insoweit um eine nachträgliche Fehlerkorrektur, die eine entstandene "formelle" Gesetzeswidrigkeit beseitigen soll (Urteil vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 25.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 348 f.; Beschluss vom 28. März 2000 BVerwG 7 B 19.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 19.07.2005 - 8 B 41.05

    Aufhebung der Beiladung des Landes Brandenburg wegen der Beteiligung als

    An einem qualifizierten Einzelfallunrecht kann es bei einer solchen Enteignung fehlen, die der nachträglichen Fehlerkorrektur dient, also eine entstandene "formelle" Gesetzeswidrigkeit nachträglich beseitigen soll (vgl. Beschlüsse vom 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12 und vom 3. Mai 2005 - BVerwG 8 B 111.04 -).
  • BVerwG, 03.05.2005 - 8 B 111.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - Voraussetzung für eine

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Durchführung einer Enteignung, die der nachträglichen Fehlerkorrektur dient, also eine entstandene "formelle" Gesetzwidrigkeit nachträglich beseitigen soll, unter dem Blickwinkel der Willkür offenkundig anders zu beurteilen sei als die mit einer Enteignung beabsichtigte Verfestigung einer "materiellen" Gesetzeswidrigkeit (Beschlüsse vom 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12 und vom 5. Februar 2003 - BVerwG 7 PKH 4.02 -).
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